AGB
F2 FUN & FUNCTION GMBH,
Schleizer Str. 105, 95028 Hof
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2019
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Kaufleuten.
1.2. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn der Verkäufer hat ausdrücklich ihrer
Geltung zugestimmt.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.
2. Vertrag
2.1. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen durch den Verkäufer abgelehnt wird.
2.2. Vertreter sind zu abweichenden oder ergänzenden Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen nicht befugt. Dies gilt insbesondere für etwaige Zusicherungen bezüglich bestimmter Eigenschaften
der Kaufsache.
3. Lieferung
3.1. Die Ware wird ab Geschäftssitz des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers versandt. Mit Übergabe an die Transportperson geht das Risiko des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
3.2. Die Lieferzeitpunkte sind Zirka-Zeitpunkte. Bei Liefer- und Leistungshindernissen wie höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskampf, sowie unrichtiger oder nicht rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch den Hersteller, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist um 2 Wochen, beginnend mit dem ursprünglichen Lieferzeitpunkt. Ist mit Ablauf dieser
Frist die Behebung des Leistungshindernisses nicht absehbar und die Leistung demnach unmöglich, so kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten. Dies gilt entsprechend, soweit die Leistung
teilweise unmöglich ist.
Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen gerät der Verkäufer, soweit er diese zu vertreten hat, erst nach einer vorangegangenen Mahnung des Käufers in Verzug. In diesem Fall erhält der Verkäufer eine
Nachfrist von 2 Wochen, beginnend mit dem Zugang der Mahnung, innerhalb der er die Lieferung bzw. Leistung erbringen kann. Erst danach kann der Käufer die Leistung ablehnen und von dem
Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4. Gewährleistung
4.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach deren Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel hin zu überprüfen.
4.2. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu spezifizieren und mitzuteilen. Die Rüge muss mit Ablauf dieser Frist dem Verkäufer zugegangen sein. Versteckte
Mängel sind nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen.
4.3. Ist die Mängelrüge berechtigt und im Übrigen rechtzeitig erfolgt, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach vorheriger Rücksendung der beanstandeten Ware zunächst auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers. Schlägt diese fehl, kann der Käufer Wandelung oder Minderung verlangen.
4.4. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Käufer. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB bleibt
unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Scheck-/Wechsel-Klausel Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt
sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
5.2. Übersicherungsklausel Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als (hier wäre die Prozent-Marge in der jeweiligen Branche einzusetzen,jedoch maximal
20 %) übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
5.3. Herausgabe des Vorbehaltsguts Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihm gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung
des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung seiner Forderungen durch den Käufer gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das
Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch
den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5.4. Eingriffe Dritter in das Vorbehaltsgut Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte des Verkäufers hat der Käufer ihn
unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit ihm alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Käufer auf
Verlangen des Verkäufers Ansprüche an ihn abzutreten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten - einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten - verpflichtet, die dem Verkäufer durch
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
6. Preise und Zahlungen
6.1. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste zzgl. Mehrwertsteuer und etwaiger Verpackungskosten.
6.2. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei der Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen
erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt
worden sind.
6.3. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten.
6.4. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
6.5. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bankverbindung der Coface Finanz GmbH, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz zu leisten, an die wir die gegenwärtigen
und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unseren Eigentumsvorbehalt haben wir auf dieses Institut übertragen.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen solche des Verkäufers aufrechnen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Zahlungsverpflichtungen des Käufers bei Vertragsaufhebung
8.1 Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag durch eine Vertragspartei kann der Verkäufer folgende Ansprüche geltend machen:
Besondere Aufwendungen aus Anlass des Vertrages, z. B. Provision, Versandkosten, in nachgewiesener Höhe;
Ersatz für Beschädigungen, die durch Verschulden des Käufers verursacht sind, in nachgewiesener Höhe;
Eine Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch der Sache und der damit eingetretenen Wertminderung.
8.2 Für den Fall des Rücktritts vom Kaufvertrag (Vororder) kann der Verkäufer die Anzahlung als Stornogebühr (maximal 50% des Ordervolumens) geltend machen.
Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Ansprüche geltend zu machen, soweit diese Ansprüche die Stornogebühr gem. S. 1 übersteigen.
8.3 Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der vom Verkäufer geltend gemachte Betrag niedriger ist.
9. Vertrieb im Internet durch Käufer/Besteller
9.1. Der Vertrieb der Ware im Internet bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Zu diesem Zweck hat der Käufer/Besteller Informationen und Unterlagen für die Strukturen, Pfade, Layout, sowie
Text- und Bildmaterialien über seine Website zur Verfügung zu stellen.
9.2. Dem Käufer/Besteller ist es untersagt, Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder sonstige Schutzrechte unseres Unternehmens in identischer oder ähnlicher Form zu benutzen, soweit ihn dies nicht
zuvor ausdrücklich erlaubt worden ist.
9.3. Dem Käufer/Besteller ist es untersagt, die Ware ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung über Auktionsplattformen im Internet zu verkaufen.
9.4. Dem Käufer/Besteller ist es untersagt, Dritte zu beliefern, die die vorstehend aufgeführten Bestimmungen nicht erfüllen.
10. Haftung für Schäden
10.1. Die Haftung des Verkäufers für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit des
Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Verkäufer für jeden Grad des Verschuldens.
10.2. Soweit die Schadensersatzhaftung des Klägers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
11.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Verkäufers.
11.2. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon
unberührt.
11.4. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Mainz.